Quo vadis Technik? – Personenbezogene Daten
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Ablauf:
Im Unternehmen wird eine neue Technik eingeführt. Der Betriebsrat erhält Informationen, wie gut und fortschrittlich diese ist, und welche Vorteile sie den Beschäftigten und dem Unternehmen bringt.
Einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits mit der neuen Technik gearbeitet haben, preisen ebenfalls ihre Vorzüge.
Mitglieder der Interessensvertretung äußern jedoch Bedenken: Können personenbezogene Daten gespeichert werden?
Wie geht ein Gremium mit dieser Frage um? Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Wie kann ein kontrollierbarer Einsatz von technischen Neuerungen erfolgen und ‚gläserne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer' vermieden werden?
In diesem Seminar werden erprobte Modelle und Vorgehensweisen vorgestellt, die Interessensvertretungen bei der Einführung neuer Technik bzw. der grundlegenden Veränderung von alter Technik Orientierung bieten.
Praxisbeispiele und Checklisten ermöglichen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, einen auf sie zugeschnittenen Fahrplan zu entwickeln.
Inhalte:
· Checklisten zur Einführung neuer Techniken
· rechtliche Grundlagen des Datenschutzes
· Handlungsmöglichkeiten der Interessensvertretung nach Gesetz
· Modelle/Handlungsabläufe/Praxisbeispiele
Ort:
Bad Wörishofen
Seminar nach: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 96 Abs. 8 SGB IX
Anmeldung: Außenstelle Schwaben
Seminar Nummer: 070-098-2012/2TD
Weitere Informationen:
TIBAY Ansprechpartner
Heike Rozek
Technologieberaterin
Datenschutz
Datensicherheit
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Telefax: +49 (89) 54 34 46-20
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E-Mail: Heike Rozek